Um ihren reibungslosen und effizienten Einsatz zu gewährleisten und etwaige Reparaturkosten vorausschauend in Ihre Planung mit einzubeziehen, erweist sich die vorbeugende Inspektion bzw. Prüfung Ihrer Gefahrenmeldeanlage als äußerst sinnvoll.
Sie gibt Ihnen Einblick in den Lebenszyklus Ihrer Systeme und signalisiert Ihnen, wann welches von ihnen erneuert, ersetzt oder außer Betrieb genommen werden muss. Kostenintensive Fehlentscheidungen sind damit hinfällig.
Nach DIN VDE 0833 Teil 1 §5 sind bei Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung an eine Alarm weiterführende Stelle mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen Inspektionen und mindestens einmal jährlich Instandhaltungen durchzuführen.
Nicht aufgeschaltete Hausalarmanlagen sind mindestens einmal jährlich zu warten.
Inspektion
Im Zuge einer Inspektion sind dabei – soweit zutreffend – die folgenden Funktionsprüfungen auszuführen:
Instandhaltung
Bei einer Instandhaltung sind – soweit zutreffend – darüber hinaus die folgenden Funktionsprüfungen auszuführen:
Die Durchführung und das Ergebnis dieser Funktionsprüfungen sind im Betriebsbuch aufzuzeichnen.